Richtigstellung

(pm/ea) – Im Nachrichtenprogramm eines hessischen Radiosenders wurde am Donnerstag, den 19.10.2017 eine Meldung verbreitet, deren Inhalt teilweise nicht den Tatsachen entspricht. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Erlensee sieht sich daher veranlasst, den Sachverhalt richtigzustellen.


In der Meldung heißt es unter anderem, dass sich der ehemalige Kassierer der Feuerwehr in Erlensee im Main-Kinzig-Kreis wegen Untreue vor einem Frankfurter Schöffengericht verantworten muss. Laut Anklage hätte sich der Angeklagte insgesamt fast 50.000 € aus der Kasse entnommen.

Diese Meldung ist nicht richtig. Nach Rücksprache bei der Presseabteilung des Amtsgerichts in Frankfurt am Main können folgende Fakten mitgeteilt werden:

Es handelt sich beim Angeklagten um einen 50jährigen aus Erlensee.
Der Angeklagte war niemals Kassierer der Feuerwehr Erlensee.
Die Freiwillige Feuerwehr Erlensee wird in der Anklageschrift nicht genannt.
Bei den beiden Feuerwehrvereinen in Erlensee gab es keinerlei Veruntreuungen, Diebstähle oder sonstige unklare Entnahmen.
Die Kassenführung der Feuerwehrvereine ist einwandfrei, was jährlich durch Kassenrevisionen bestätigt wird.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Erlensee sowie die Mitglieder der Einsatzabteilung sind von diesem Strafverfahren nicht betroffen.

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