Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss

Der bei der Wahl zum Ausländerbeirat am 29. November 2015 auf Rang 8 des Wahlvorschlages der Internationalen Demokratischen Liste gewählte Bewerber

Herr Mohamad Al Hatem

hat sein Mandat im Ausländerbeirat zum 01. Juli 2017 niedergelegt.

Ich berufe daher entsprechend § 34 des Kommunalwahlgesetzes ( KWG ) den als ersten noch nicht berufenen Nachrücker dieser Liste festgestellte

Herrn Mustafa Rachid Alhag Mustafa, Eugen-Kaiser-Straße 30,
63526 Erlensee

als Mitglied in den Ausländerbeirat der Stadt Erlensee.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Erlensee, Am Rathaus 3, Zimmer 104, 63526 Erlensee einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Erlensee, den 20. September 2017

gez.
Peter Cord
Gemeindewahlleiter

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