Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 Am Kreuzweg

Der Bebauungsplan Nr. 34 Am Kreuzweg, Punkt 2.3. wird nach bauordnungsrechtlicher Regelung wie folgt geändert:

Straßenseitige Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von max. 1,40 m zulässig.

Der Beschluss wurde am 31.08.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Erlensee, den 06.09.2017

Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
(Bürgermeister)

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