Handy am Steuer und offener Haftbefehl

(pm/ea) – Handy am Steuer und ein offener Haftbefehl: diese beiden Dinge waren am Mittwoch der Anlass, der eine Streife der Autobahnpolizei Langenselbold auf den Plan rief.

Einem Autofahrer, der auf der A 66 von Gelnhausen in Richtung Langenselbold fuhr, war ein Sattelzug aufgefallen, dessen Fahrer offensichtlich durch die Benutzung eines Handys abgelenkt war. Der Zeuge alarmierte daraufhin sofort die Polizei, die schließlich das Gespann in Höhe von Langenselbold sichtete und auf den Autohof Erlensee ableitete.

Der vermeintliche „Verkehrssünder“ musste wegen der Handynutzung ein Bußgeld bezahlen. Weiterhin eröffneten die kontrollierenden Beamtinnen dem Brummi-Fahrer, dass gegen ihn von
der Staatanwaltschaft in Wuppertal ein Haftbefehl besteht. Für den 58-jährigen Osteuropäer war jetzt erst einmal die Fahrt zu Ende.

Kurz bevor er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden sollte, zahlte sein Chef – gerade noch rechtzeitig – die aus dem Haftbefehl ausstehende Geldstrafe per Überweisung ein. Der sichtlich erleichterte Lkw-Fahrer konnte nun seine Fahrt fortsetzen.

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