RP Darmstadt: Zahl der Tierversuche in Südhessen auf konstantem Niveau

(pm/ea) – Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 156.779 Wirbeltiere und 48 Tintenfische in Tierversuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Das geht aus der Jahresstatistik 2015 hervor, die das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) vorlegte.

Damit ist die Zahl der verwendeten Tiere mit 156.827 gegenüber dem Vorjahr (157.223) nahezu konstant geblieben, nachdem in 2014 zuletzt noch ein deutlicher Anstieg registriert worden war.

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Mit großem Abstand am häufigsten wurden auch im letzten Jahr wieder Mäuse eingesetzt. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Versuchstiere fiel gegenüber 2014 leicht von 70,2 % auf 67,8 %. An zweiter Stelle folgten – wie im Vorjahr – Fische mit 18,5 %, danach Ratten mit   6,3 %. Weitere Tierarten, die relativ häufig eingesetzt wurden, waren Kaninchen (3,5 %) und Meerschweinchen (0,9 %).

Von den insgesamt gemeldeten 156.827 Versuchstieren waren 67.023 Tiere durch die Versuche geringen, 26.321 Tiere mittleren und 7.752 Tiere schweren Belastungen ausgesetzt. Schwer belastende Versuche betrafen fast ausschließlich Mäuse, Fische und Meerschweinchen, die zu gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeits- oder Toxizitätsprüfungen herangezogen werden mussten.

An 24.024 Tieren wurden Eingriffe in Betäubung vorgenommen, ohne dass die Tiere danach wieder aus der Narkose erwacht sind. Weitere 31.707 Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken für eine Gewebe- oder Organentnahme getötet ohne das zuvor Behandlungen oder Eingriffe an ihnen vorgenommen wurden.

Der Anteil an genetisch veränderten Tieren hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht (50.363 gegenüber 42.120). Zur Untersuchung spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen werden bei diesen Versuchstieren bestimmte Gene abgeschaltet oder artfremde Erbgutabschnitte integriert. Hierdurch können unter anderem Modelle zur Untersuchung menschlicher Erkrankungen etabliert oder die Wirksamkeit von neuartigen Arzneimitteln besser untersucht werden.

Auch für genetisch veränderte Tiere wurde nun eine zusätzliche Erfassung eingeführt. Mitgeteilt werden muss nun auch, ob die vorgenommene genetische Veränderung für die Tiere mit einer Belastung verbunden ist. Von den 31.507 genetisch veränderten Mäusen waren 1.966 Tiere hiervon betroffen. Die genetischen Veränderungen bei den insgesamt 18.856 Fischen waren hingegen nicht mit Belastungen für die Tiere verbunden.

Hintergrund:

Versuche an Wirbeltieren dürfen in der Europäischen Union grundsätzlich nur mit einer behördlichen Genehmigung für jedes einzelne Versuchsvorhaben durchgeführt werden. In Hessen sind für diese Genehmigungsverfahren die Regierungspräsidien zuständig. Dabei prüfen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Behörde bei jedem einzelnen Tierversuchsantrag, ob der beantragte Versuchszweck nicht durch alternative Methoden ohne den Einsatz von Versuchstieren oder mit einer geringeren Anzahl an Tieren erreicht werden kann.

Ebenso wird festgestellt, ob der geplante Versuch unerlässlich ist, ob er ethisch als vertretbar anzusehen ist und wie sich die Beeinträchtigungen für die Tiere am besten minimieren lassen. Darüber hinaus wird die Behörde bei jeder Entscheidung über die Genehmigung eines Versuchsvorhabens auch von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Tierschutzkommission, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaftlern, unterstützt und beraten.

Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes und der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung wurde im Jahr 2013 die europäische Tierversuchsrichtlinie, die für EU-weit vergleichbare Rahmenbedingungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sorgen soll, in nationales Recht umgesetzt.

Ein Schwerpunkt der Novellierung war die Weiterentwicklung des sogenannten „3R-Prinzips“ (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Besondere Bedeutung erhielt auch die weitere Verbesserung der Haltung von Versuchstieren.

Auch die Überwachung von Tierversuchshaltungen und der Durchführung von Tierversuchen fällt in Hessen in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien. Das RP Darmstadt ist für Südhessen zuständig.

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